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Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Edelmetallen
Es besteht gemäß § 312g Abs. 2 Ziffer 8 BGB kein Widerrufsrecht, wenn ein Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis unmittelbar von den Entwicklungen und Schwankungen der Finanzmärkte abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Dies betrifft unter anderem Edelmetalle und edelmetallhaltige Produkte.